Wählen ab 16

Wahlrecht jetzt ab 16 Jahren

Am 26. Mai 2019 finden Kommunalwahlen statt und Du darfst zum ersten Mal wählen. Du kannst also aktiv mitbestimmen, wer Gerlingen in den kommunalpolitischen Gremien (Gemeinderat und Kreistag) vertritt.

 HANDELN · MITMACHEN · BEWEGEN

Wählen lohnt sich in jedem Fall!

Vielleicht pfeifst Du auf die Sprüche Deiner Eltern oder Großeltern, wie: “Wählen ist Bürgerpflicht”. Aber überleg mal, wie viele Menschen über Jahrhunderte hinweg, für Wahlrecht und Demokratie gekämpft haben. Was das Recht zu wählen wert ist, merkt man erst dann, wenn man es nicht hat. Überlege mal, wo Du überall froh bist, dass Du wählen kannst (die Schule, die Freizeitmöglichkeiten, deine Freunde). Das wäre doch schlimm, wenn Du hier nicht mehr wählen könntest, sondern einfach Freunde, ein Hobby und eine Schule zugewiesen bekommst. Und so ist es auch beim Wählen. Wer wählen geht, kann Einfluss darauf nehmen, wer und wie er ihn vertritt.

Wählen ist kein Aufwand. Du musst nur hingehen und Deine Stimmen abgeben.
Eine andere Möglichkeit ist die Briefwahl, die Du beantragen kannst: Hier füllst Du die Stimmzettel bequem zu Hause aus und gibst sie bei der Stadt ab.

Wenn es Dir nicht egal ist, was in Gerlingen passiert, was gebaut wird, was für Euch junge Menschen getan wird, dann gehe wählen!

Es gibt so viele wichtige Themen (z. B. Errichtung eines Sportparks in den unteren Breitwiesen, Renovierung der Realschule, Planung der Gesamtschule, Schaffung von Freizeitmöglichkeiten) bei denen Du mitbestimmen solltest, geh wählen, am Besten uns Freie Wähler!

Was solltest Du tun und wissen?

  • Dich informieren
    (über Bewerberinnen und Bewerber, Parteien und Gruppierungen – wer will was?)
  • wem traust Du zu, Deine Meinung auch entsprechend zu vertreten
  • die Stimmzettel haben unterschiedliche Farben, da am Wahltag verschiedene Wahlen stattfinden:
    Gemeinderat und Kreistag (da darfst Du schon mit 16 und 17 Jahren wählen) sowie die Regionalversammlung (die darf erst ab 18 Jahren gewählt werden)
  • auf jedem Wahlzettel ist oben vermerkt, wie viele Stimmen Du darauf insgesamt maximal vergeben darfst (wenn Du mehr Stimmen abgibst, ist Dein Wahlzettel ungültig)
  • Du darfst einem Bewerber/einer Bewerberin bis zu drei Stimmen geben. Mache in den Kreis hinter dem Namen
    einfach die Zahl  1 oder ein Kreuz und der Kandidat erhält eine Stimme, wenn du jemand besonders unterstützen willst kannst Du auch eine 2  oder 3 eintragen. Achte darauf, dass die Gesamtzahl der Stimmen nicht überschritten wird.

Gib den Freien Wählern die Chance Dich zu vertreten.