Wahlhinweise Kreistagswahl

Wem können Sie Ihre Stimme geben?

Sie können nur Kandidaten, die in einem der Stimmzettel aufgeführt sind, Stimmen geben.

Sie können Bewerbern aus verschiedenen Stimmzetteln Stimmen geben.

Sie können Bewerbern eine, zwei oder drei Stimmen geben.

Wie geben Sie Ihre Stimmen ab?

Sie können

• entweder einen der Stimmzettel ohne Kennzeichnung abgeben oder im ganzen kennzeichnen,
dann erhalten die ersten 7  in diesem Stimmzettel aufgeführte Kandidaten jeweils 1 Stimme

• oder auf einem oder mehreren Stimmzetteln die Bewerber, denen Sie Stimmen geben wollen,
ausdrücklich als gewählt kennzeichnen.

Bitte beachten Sie bei der Kennzeichnung folgendes:

Sie können Bewerbern aus dem Stimmzettel,

• mit einem Kreuz oder der Zahl 1 kennzeichnen, wenn Sie dem Bewerber eine Stimme geben wollen, oder

• die Zahl 2 oder 3 eintragen, wenn Sie ihm zwei oder drei Stimmen geben wollen.

Möglich ist auch eine Kennzeichnung auf sonst eindeutige Weise.

Sobald Sie einem Bewerber Ihre Stimme geben oder streichen, müssen Sie Ihre gewünschten Kandidaten kennzeichnen, da sonst die nicht abgegebenen Stimmen verfallen.

Wollen Sie Bewerbern aus anderen Stimmzetteln Stimmen geben, so tragen Sie deren Namen in die freien Zeilen des Stimmzettels ein, den Sie für Ihre Stimmabgabe verwenden. Durch die Eintragung erhält der Bewerber eine Stimme; wollen Sie ihm zwei oder drei Stimmen geben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem eingetragenen Namen die Zahl 2 oder die Zahl 3. Die Stimmen, die Sie diesen Bewerbern geben, werden bei der Sitzverteilung jeweils dem Wahlvorschlag zugerechnet, aus dem der Bewerber übernommen wurde.

Bitte beachten Sie:

• Ihre Stimmabgabe ist ungültig, wenn Sie mehr als 7 Stimmen abgegeben haben.

• Die Gesamtzahl der Stimmen entscheidet über die Anzahl der Sitze.

• Gerlingen bildet zusammen mit unserer Nachbarstadt Ditzingen einen Wahlkreis.

• Verwenden Sie den „Freie Wähler“-Stimmzettel für Ihre Wahl.

Wichtiger Hinweis: Jeder Wähler hat 7 Stimmen und kann pro Kandidat bis zu 3 Stimmen vergeben.