Der Sachentscheidung verpflichtet – Grundlagen der Freien Wähler

Das Wirkungsfeld der Freien Wähler in Baden-Württemberg liegt im überwiegenden Maße in den Städten und Gemeinden. Darüber hinaus sind die Freien Wähler in den Kreistagen meist als zweite politische Kraft vertreten. Außerdem arbeiten sie in den Regionalversammlungen mit. Allein wegen dieser vielfältigen Mitverantwortung ist sehr leicht der Vorwurf ihrer Gegner zu entkräften, dass es sich bei den Freien Wählern um einseitige „Kirchturmpolitiker“ handelt.

Kommunalpolitik hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Bürger in den Städten und Gemeinden, also in einem vorgezeichneten Raum, bestmöglichst zu ordnen. Demokratie im echten Sinne setzt einmal eine freiheitliche Gesellschaft und zum anderen eine funktionsfähige kommunale Selbstverwaltung voraus. Die Bedeutung der kommunalen Selbstverwaltung wurde sehr deutlich spürbar bei der Zusammenführung der ehemaligen DDR mit der früheren Bundesrepublik Deutschland. Die Selbstverwaltung ist leistungsfähig, wenn es den Kommunalpolitikern gelingt, Tatsachen und Probleme frühzeitig zu erkennen, notwendigen Maßnahmen vorzubereiten und richtig zu handeln. Nicht jeder Bürger ist in der Lage, aktiv an der kommunalen Selbstverwaltung mitzuarbeiten. Deshalb gilt es, die Verantwortungsbereiten verantwortungsfähig zu machen. Zur kommunalen Selbstverwaltung gehört es auch, den Menschen in der Gemeinde soziales, wirtschaftliches, kulturelles und familiäres Leben zu ermöglichen. Die Formen des Zusammenlebens außerhalb der Familie sind von der kommunalen Selbstverwaltung entsprechend den Bedürfnissen der Bevölkerung zu gestalten. Die Ökologie darf dabei nicht außer Acht gelassen werden.

Ziel der Kommunalpolitik, dem sich die Freien Wähler in unserem Land besonders nach dem Zweiten Weltkrieg gewidmet haben, ist die Lösung der gemeinschaftlichen öffentlichen Aufgaben. Nach Artikel 28, Abs. 2 des Grundgesetzes haben die Gemeinden das Recht, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.

Nicht zuletzt deshalb haben die Freien Wähler Baden-Württembergs in ihren Grundsätzen und Zielen festgelegt:

„Kommunalpolitik, ganz gleich in welchem Bereich, hat den Menschen als Mittel- und Ausgangspunkt zu berücksichtigen. Sie ist nicht Selbstzweck, sondern ein Mittel, das Zusammenleben aller sinnvoll zu sichern und auszubauen.“

Der Hinweis unter Paragraph 1 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg: „Die verantwortliche Teilnahme an der bürgerschaftlichen Verwaltung der Gemeinde ist Recht und Pflicht des Bürgers“, ist Grundlage und Legitimation für die Arbeit der Freien Wähler in den Gemeinderäten, Kreistagen und Regionalversammlungen.

Davon ausgehend, gehört es zu den wichtigen Aufgaben der Freien Wähler Landesverband Baden-Württemberg e. V. darüber zu wachen, dass die geforderte verantwortlichen Teilnahme des Bürgers nicht durch entsprechende Änderung in der Gemeindeordnung oder Kommunalwahlgesetze erschwert oder gar abgeschafft wird.

Mit diesem Beitrag setzen wir Freien Wähler unsere Betrachtung fort, mit dem Ziel, der Bevölkerung deutlich zu machen, welche parteiunabhängige und nur am Bürgerwohl orientierte Politik die Basis unserer kommunalpolitischen Arbeit ist.