Grundsätzliches zu den Freien Wählern (Teil4)

Mit den letzten 4 Themen schließen wir unsere Veröffentlichung der grundsätzlichen Überlegungen ab.

Nach den Ferien beginnt die Serie erneut mit spezifischen Themen der Gerlinger Kommunalpolitik.

Landschaftspflege

Das Allgemeingut von Landschaft und Umwelt muss sorgfältig bewahrt und die zu bebauenden Flächen müssen sparsamer verwendet werden. Die Funktionsfähigkeit der Landschaft als Lebensraum für die Bevölkerung, als Regenerationsraum für die natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere Boden, Klima, Wasser, Vegetation und Tierwelt sowie als Freizeit- und Erholungsraum ist nachhaltig zu entwickeln und zu sichern.

Umweltschutz

Die Freien Wähler treten seit jeher für einen Umweltschutz ein, der den Lebensraum und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger sichert und davon ausgeht, dass die Bevölkerung bei der Entscheidung mitwirkt, ob sie Mindestbelastungen, die das Leben in einer hochentwickelten Industriegesellschaft zwangsläufig mit sich bringt, auf sich nehmen will oder nicht. Das Verursacherprinzip soll sinnvolle Anwendung finden.

Wohnungsbau und Gemeindeentwicklung

Durch rechtzeitige Erschließung von Bauland für privaten und sozialen Wohnungsbau wollen die Freien Wähler für Eigentumsbildung breiter Bevölkerungskreise sorgen. Die Gemeinde hat Anspruch auf den für öffentliche Zwecke benötigten Grund und Boden.

Die Gemeindeentwicklung soll nicht nur auf Ortserweiterungen ausgerichtet sein, sondern auch auf sinnvolle Erhaltung und Sanierung des vorhandenen Bestandes. Die Freien Wähler arbeiten in der Regionalplanung mit; sie achten darauf, dass dabei die Planungsrechte der Gemeinden nicht eingeschränkt werden.

Verkehrswesen

Das gesamte Verkehrssystem ist so zu gestalten, dass es zur gesunden Entwicklung der Gemeinden beiträgt. Dabei sind Lösungen zu wählen, die flächen- und energiesparende, umweltfreundliche, sichere und wirtschaftliche Transportvorgänge erlauben. Für die Bewältigung ihrer Verkehrsaufgaben benötigen die Gemeinden finanzielle Hilfen durch Bund und Länder.